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 Bürgerverordnung

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Heinrich Wiesenhofer
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Heinrich Wiesenhofer


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Bürgerverordnung Empty
BeitragThema: Bürgerverordnung   Bürgerverordnung EmptyMo Jun 17, 2013 3:07 pm

§1: Pflichten
(1) Jeder in Illyria lebende Mensch muss Staatsbürger sein und einen angemeldeten Wohnsitz haben.
(2) Besucher müssen ein Visum gemäß des Einreisegesetzes besitzen.
(3) Jeder Bürger hat einen Reisepass oder einen Personalausweis zu besitzten.

§2: Vorschriften
(1) Die Staatsbürgerschaft darf erst ausgestellt werden , wenn die Person in Illyria geboren ist , einen illyrianischen Ehepartner hat oder die Eltern aus Illyria sind.
(2) Der Reisepass muss spätestens 14 Tage nach der Einbürgerung beantragt werden.
(3) Ohne festen Wohnsitz darf weder eine Staatsbürgerschaft noch ein Visum ausgestellt werden.

§3: Besondere Fälle
(1) Asylbewerber dürfen in Asylheimen auf Ihre Einbürgerung warten.
(2) Asylwerber haben das Recht , auf ein Ein-Monatsvisum das vom Staat bezahlt wird , bis der Asylwerber einen Beruf gefunden hat.

§4: Strafen
(1) Bei illegale Aufenthalt wird die Person unverzüglich abgeschoben.
(2) Sollte ein Bürger eine illegale Person verstecken , drohen ihm 3 Jahre Haft.
(3) Wenn ein ausländischer Bürger bei der Schwarzarbeit erwischt wird , so wird gegen ihn ein einjähriges Einreiseverbot verhängt und er wird abgeschoben.
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