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 Unternehmensgesetz [UntG]

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Heinrich Wiesenhofer
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Heinrich Wiesenhofer


Anzahl der Beiträge : 447
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Unternehmensgesetz [UntG] Empty
BeitragThema: Unternehmensgesetz [UntG]   Unternehmensgesetz [UntG] EmptySo Apr 12, 2015 5:20 pm

§:Präambel
(1) Dieses Gesetz legt die Gründung eines Unternehmens fest.
(2) Es gilt im ganzen Territorium der Bundesrepublik Illyria.

§2: Registrierung:
(1) Die Unternehmensregistrierung hat an der dafür eingerichteten Registrierungsstelle zu erfolgen.
(2) Jedes Unternehmen muss einen Gründer bzw. Leiter haben.
(3) Bei der Registrierung ist der Sitz des Unternehmens anzugeben.
(4) Um einen Börsengang zu ermöglichen , ist ein Kürzel des Unternehmens erforderlich.
(5) Jedes Unternehmen benötigt eine Telefonnummer.

§3: Gebühren
(1) Gebühren für die Registrierung fallen nicht an. Jedoch hat man ab der Verteilung der Kontonummer Steuern zu zahlen. Näheres steht im Steuergesetz.
(2) Die Kosten für den Börsengang betragen 100 Kodro.
(3) Bei Verstössen gegen die Verordnungen kann mit einem Bussgeld von bis zu 1000 Kodro geahndet werden.

Illyria City,
am 3.8.2012.
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